Wer braucht eine Betreuung?

Erwachsene Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können (§1896 Abs. 1 BGB) und demzufolge auf die Unterstützung anderer angewiesen sind.

Aufgabenbereiche des Betreuers

  • Der Betreuer vertritt Im Rahmen der festgelegten Aufgabenweise den Betreuten gerichtlich oder außergerichtlich.
  • Das Wohl der Betroffenen steht im Vordergrund.
  • Der Betreute kann selber handeln (z. B. Rechtsgeschäfte eingehen. Besteht eine Geschäftsunfähigkeit bzw. ein Einwilligungsvorbehalt, so bedarf es der Einwilligung von Betreuern.
  • Ziel der Tätigkeit ist es u. a. einen Beitrag zur Verbesserung der Erkrankung zu erzielen, einer Verschlechterung vorzuwirken und die Selbständigkeit der Betreuten zu fördern.

Aufgabenbereiche sind in der Praxis u. a.

  • Vertretung gegenüber den Behörden und Ämtern
  • Gesundheitssorge
  • Aufenthaltsbestimmung
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Vermögenssorge
  • Postangelegenheiten